15. Oktober 2021

Neue EU Verordnung 2019/1781 für mehr Energieeffizienz von Elektromotoren und Drehzahlregelungen gilt seit 1. Juli 2021

mehr Energieeffizienz von Elektromotoren

Die EU-Kommission strebt eine klimaneutrale Wirtschaft in Europa an. Damit möchte sie Ihre Verpflichtungen aus der Pariser Klimakonferenz 2015 erfüllen. Die Ziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, sind:

  • eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40% (im Vergleich zu 1990),
  • ein größerer Anteil gewonnener Energie aus erneuerbaren Quellen und
  • eine Steigerung der Energieeffizienz um 32%.

Die bis zum 30.06.2021 geltende Verordnung 640/2009 hat bis 2020 eine Einsparung von ungefähr 57 TWh jährlich gebracht. Eine Steigerung der Energieeffizienz ist möglich, wenn weitere Motoren, die bisher nicht in den Geltungsbereich der VO (EU) 640/2009 fielen, und auch Drehzahlregelungen, in neue Regelungen einbezogen würden.

Deshalb wurden mit der neuen VO (EU) 2019/1781 die Ökodesign-Anforderungen für Motoren angepasst und neue für Drehzahlregelungen festgelegt. Die neue VO (EU) 2019/1781 wird in 2 Schritten wirksam.

Inkrafttreten von Regelungen zum 01.07.2021

Der erste Schritt trat bereits am 01.07.2021 in Kraft und umfasst folgende Anpassungen bei Motoren:

  • Drehstrommotoren mit Käfigläufer 50 Hz, oder 50/60 Hz, Erweiterung auf 60 Hz;
  • IE3: Erweiterung der Bemessungsleistungen von ≥0,75 kW bis 1.000 kW;
  • Bemessen für Dauerbetrieb S1, S3 ≥ 80%ED, Erweiterung auf S6 ≥ 80% ED;
  • Polzahl 2, 4, 6, Erweiterung auf 8;
  • Einbeziehung der Bemessungsleistungen von 0,12 kW bis <0,75 kW mit IE2;
  • Einbeziehung von Motoren für explosionsgefährdete Bereiche mit Ausnahme Ex eb;
  • Einbeziehung von Bremsmotoren (bei denen der Wirkungsgrad ohne Bremse bestimmt werden kann);
  • Einbeziehung von Totally enclosed Air Over-Motoren (TEAO) (IC 418).

Für Frequenzumrichter (Drehzahlregelungen) wurde neu festgelegt, dass die Leistungsverluste einen Maximalwert nicht übersteigen dürfen und der Wirkungsgradklasse IE2 entspricht.

Inkrafttreten von Regelungen zum 01.07.2023

Die vollständige Umsetzung der VO (EU) 2019/1781 erfolgt mit dem 2. Schritt ab 01.07.2023. Ab diesem Zeitpunkt treten folgende Anpassungen in Kraft:

  • Einführung der Wirkungsgradklasse IE4 für Motoren mit Bemessungsleistungen ab 75 bis 200 kW mit den Polzahlen 2, 4 und 6, die keine Bremsmotoren und keine Ex eb oder Ex-Motoren anderer Zündschutzarten sind;
  • Einbeziehung von explosionsgeschützten Motoren der Zündschutzart Ex eb mit Bemessungsleistungen von 0,12 kW bis 1.000 kW mit einer Wirkungsgradklasse IE2;
  • Einphasenmotoren ≥ 0,12 kW mit einer Wirkungsgradklasse IE2.

Damit fällt eine Vielzahl von Motoren ab sofort und in Zukunft in den Geltungsbereich der Verordnung. Dazu zählen beispielsweise auch Motoren, die in Anwendungen der Bahn und dem Schiffbau zum Einsatz kommen.

Erstmalig wurde auch eine Regelung für die Lieferung von Ersatzmotoren getroffen. So können Ersatzmotoren geliefert werden, wenn damit Motoren, die vor dem 01.07.2021 bzw. 01.07. 2023 geliefert wurden, durch gleichwertige Motoren ersetzt werden.

Ebenfalls am 1.Juli 2021 ist die VO (EU) 2021/341 in Kraft getreten. Artikel 2 enthält wichtige Ergänzungen und Korrekturen zur VO (EU) 2019/1781. Wichtigste Punkte sind

  • die Ergänzung von Mindest-Wirkungsgradtabellen für 60 Hz der Wirkungsgradklassen IE2, IE3 und IE4,
  • die Präzisierung der Termine für die Lieferbarkeit von Ersatzmotoren und
  • die Nutzung von QR-Codes und eines Links im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Produktinformationen für die Kunden.

Diesen Anforderungen wird VEM bereits gerecht. Für weitergehende Informationen zur Energieeffizienz von Niederspannungsmotoren stehen die Mitarbeiter des VEM-Vertriebes zur Verfügung. Gern können Sie uns auch an newsletter@vem-group.com Ihre Fragen senden und wir werden versuchen, sie so gut es geht in unserer nächsten Ausgabe der Impulse zu beantworten.

Scope der EU Verordnung 2019/1781 – ab 1. Juli 2021 mit zugehöriger Mindest-Wirkungsgradklasse
Scope ab 1. Juli 2021Mindest-Wirkungsgradklasse

Drehstrommotoren, ≥ 0,75 bis 1.000 kW, 2-8-polig
einschließlich Bremsmotoren, bei denen der Wirkungsgrad ohne Bremse bestimmt werden kann)

IE3
Drehstrommotoren, 0,12 bis < 0,75 kWIE2

Explosionsgeschützte Drehstrommotoren, ≥ 0,75 bis 1.000 kW, 2-8-polig
Zündschutzart "Druckfeste Kapselung" Ex db, Ex db eb, Ex dc,
Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit" Ex ec, und
"Schutz durch Gehäuse" tb und tc

IE3

Explosionsgeschützte Drehstrommotoren
0,12 bis < 0,75 kW
2-, 4-, 6- und 8-polig (betrifft nicht "Erhöhte Sicherheit" Ex eb)

IE2

Frequenzumrichter (Drehzahlregelungen)
0,12 bis 1.000 kW

IE2

Am 01.07.2023 wird mit dem 2. Schritt die neue VO (EU) 2019/1781 dann vollständig umgesetzt:

Scope der EU Verordnung 2019/1781 – ab 1. Juli 2023 mit zugehöriger Mindest-Wirkungsgradklasse
Scope ab 1. Juli 2023Mindest-Wirkungsgradklasse

Drehstrommotoren, ≥ 75,0 bis 200 kW, 2-, 4- und 6-polig
(betrifft nicht explosionsgeschützte Motoren, Bremsmotoren, 8-polige Motoren)

IE4

Explosionsgeschützte Drehstrommotoren,
Zündschutzart "Erhöhte Sicherheit" Ex eb
0,12 bis 1.000 kW
2-, 4-, 6- und 8-polig

IE2

Einphasenmotoren
≥ 0,12 kW

IE2

 

 


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