15. Dezember 2020

Neue Verordnung (EU) 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen tritt zum 01. Juli 2021 in Kraft

Neue Verordnung

Die Gültigkeit der derzeit bestehenden Verordnung (EG) Nr. 640/2009 über die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren und die darin enthaltene Regelung, im Leistungsbereich 0,75 bis 375 kW einen IE2-Motor mit Drehzahlregelung (VSD) einzusetzen, endet mit Wirkung zum 30. Juni 2021. Das heißt: Das Inverkehrbringen eines IE2-Motors im Leistungsbereich 0,75 bis 1.000 kW mit der Kennzeichnung "Use with VSD only" ist nicht mehr zulässig!

 

Folgende Wirkungsgradklassen sind für 2- bis 8-polige Motoren einzuhalten:

Leistungsbereich 0,12 bis > 0,75 kWIE2
Leistungsbereich 0,75 bis 1.000 kW inklusive explosionsgeschützte Drehstrommotoren mit Ausnahme der Zündschutzart Ex eb. IE3
Motoren zur Personen- und Güterbeförderung (Schiffsmotoren, Bahnmotoren) IE3

Wir nehmen diese neue Verordnung zum Anlass, das IE2-Portfolio (inkl. Ex eb) bereits zum 31. März 2021 aus dem Sortiment zu nehmen und damit bereits jetzt auf die Einflüsse vom Markt zu reagieren. Einzelbedarfe können auf Anfrage und Rücksprache mit dem zuständigen Vertriebsmitarbeiter geprüft und gegebenenfalls angeboten werden.

Die neue Verordnung ermöglicht, neben der Reparatur, auch die Lieferung von identischen Ersatzmotoren, wenn die Originalmotoren vor dem 1. Juli 2021 in Verkehr gebracht wurden. Diese Motoren müssen speziell als solche bestellt und bei Lieferung dementsprechend gekennzeichnet werden.

Ihr Ansprechpartner im Vertrieb beantwortet gern Ihre Fragen und erläutert Ihnen die Einzelheiten zur neuen Verordnung.


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